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D.Haring DANKÜCHEN - Oberndorf b. Salzburg - D.Haring Oberndorf bei Salzburg I DANKÜCHEN

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


1. GELTUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen unserem Unternehmen und dem Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn wir deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen.

2. GEISTIGES EIGENTUM
Pläne, Skizzen, technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster und ähnliche Materialien bleiben das geistige Eigentum unseres Unternehmens. Jede Nutzung, Weitergabe, Vervielfältigung oder Verwertung ohne unsere ausdrückliche Zustimmung ist unzulässig. Im Falle einer unberechtigten Verwendung sind wir berechtigt, eine Abstandszahlung in Höhe von 20 % der veranschlagten Auftragssumme geltend zu machen.

3. KOSTENVORANSCHLÄGE
Mündliche Kostenschätzungen sind unverbindlich und kostenlos. Sofern es sich um ein Verbrauchergeschäft handelt und keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist ein schriftlicher Kostenvoranschlag unverbindlich, jedoch kostenpflichtig. Das dafür verrechnete Entgelt wird im Falle einer Auftragserteilung von der endgültigen Auftragssumme abgezogen.

4. ANNAHME DES OFFERTES
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber den Kaufvertrag unterzeichnet. Einvernehmlich als „offen“ vereinbarte Teile des Auftrags sind schriftlich festzuhalten.

5. PREISVERÄNDERUNG
Die in unseren Angeboten genannten Preise basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung geltenden Aktionen und Materialkosten und sind daher bis zur Auftragserteilung freibleibend. Änderungen der Material- oder Bezugskosten zwischen Auftragserteilung und Kaufvertrag wirken sich – je nach Entwicklung – zugunsten oder zulasten des Kunden aus.

6. RÜCKTRITTSRECHT / STORNO
Der Kunde kann bis zum Zustandekommen des Vertrages vom Angebot zurücktreten. Da unsere Produkte auftragsbezogen und maßgefertigt hergestellt werden, ist eine Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen. Ein Storno oder Rücktritt vom Auftrag kann nur einvernehmlich erfolgen und nur dann, wenn der Auftrag noch nicht in Produktion oder Bestellung gegeben wurde. In diesem Fall sind alle bis dahin angefallenen Kosten vom Kunden zu ersetzen. Bei einem Rücktritt innerhalb von zwei Wochen verrechnen wir eine Bearbeitungs- und Planungspauschale von 500,- EUR.

7. MUSTER, HOLZARTEN UND MATERIALBESCHAFFENHEIT
Muster von Holz, Stein und anderen Materialien dienen ausschließlich der allgemeinen Darstellung von Farbe und Struktur. Aus der Präsentation eines Musters entsteht kein Anspruch auf eine bestimmte Farbe, Maserung oder Beschaffenheit. Natürliche Abweichungen und Unterschiede – insbesondere in Farbe, Maserung, Einschlüsse, Gefüge oder Schattierungen – sind materialtypische Eigenschaften und stellen keine Mängel oder Reklamationsgründe dar. Diese Eigenschaften sind dem Kunden zumutbar.

8. MAßANGABEN DURCH DEN KUNDEN
Stellt der Kunde Pläne oder Maßangaben zur Verfügung, haftet er für deren Richtigkeit, sofern die Unrichtigkeit nicht offenkundig ist oder nicht ausdrücklich ein Naturmaß vereinbart wurde. Erweist sich ein Plan, eine Maßangabe oder eine Anweisung des Kunden als fehlerhaft, ist unser Unternehmen hiervon unverzüglich zu verständigen.

9. MONTAGE
Der Kunde hat eine ungehinderte Anlieferung sowie die Durchführung der Montagearbeiten sicherzustellen. Vom Kunden bauseits bereitzustellende Voraussetzungen – wie etwa Licht- und Kraftstrom, Mauerarbeiten oder sonstige bauliche Maßnahmen – sind rechtzeitig bereitzustellen. Elektro- und Wasserinstallationen sind nicht Bestandteil unseres Leistungsumfangs und müssen vom Kunden separat beauftragt und vergütet werden. Stehzeiten oder zusätzliche Anfahrten, die nicht von unserem Unternehmen zu verantworten sind, werden nach den gültigen Regiestundensätzen sowie den anfallenden Reisezeiten verrechnet. Branchenübliche Maß- und Toleranzabweichungen gelten als vereinbart. Ist ein fixer Montagetermin vereinbart, ist dieser bindend. Eine Verschiebung oder Absage durch den Auftraggeber ist bis spätestens 10 Tage vor dem Termin kostenfrei möglich. Erfolgt eine spätere Absage, wird eine ortsübliche Aufwandspauschale zuzüglich einer Ausfallspauschale berechnet.

10. ARBEITSPLATTENSTÖSSE
Arbeitsplattenstöße werden wasserfest verleimt. Trotz dieser Verarbeitung kann es bei längerer oder wiederholter Feuchteeinwirkung zu Aufquellungen kommen. Dieser Bereich ist daher stets trocken zu halten. Es dürfen keine Abtropfkörbe, Kaffeemaschinen, Blumentöpfe oder andere feuchtigkeitsintensive Gegenstände in diesem Bereich abgestellt werden. Für durch Feuchtigkeit verursachte Schäden besteht keine Gewährleistung. Unsere Arbeitsplatten bestehen aus Spanplatten mit Schichtstoffoberfläche. Da der Hauptbestandteil Holz ist, sind geringfügige Verzüge materialbedingt nicht auszuschließen. Bei Stoßverleimungen können daher leichte Höhendifferenzen entstehen. Dies stellt keinen Reklamationsgrund dar.

11. VERKEHR MIT DRITTEN
Alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Bewilligungen, Genehmigungen oder Zustimmungen Dritter sind vom Kunden rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.

12. LIEFERTERMINE, ANNAHMEVERZUG, LIEFERVERZUG
Soweit nicht ausdrücklich Fixtermine vereinbart wurden, gelten sämtliche angegebenen Liefertermine als voraussichtliche Termine. Dies gilt auch für Teillieferungen. Schadenersatzansprüche des Kunden aufgrund von Lieferverzug können nur geltend gemacht werden, wenn unser Unternehmen den Verzug zumindest grob fahrlässig verursacht hat.

13. EIGENTUMSVORBEHALT
Alle gelieferten und montierten Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum unseres Unternehmens.

14. DATENSCHUTZ
Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten (wie Name, Adresse, Telefon- oder Handynummer, E-Mail-Adresse oder Faxnummer) ausschließlich zur Auftragsabwicklung, um Ihnen die gewünschten Produkte und Dienstleistungen bereitzustellen und um Sie bei Bestellungen oder eventuellen Reklamationen unterstützen zu können. Wir geben nur jene personenbezogenen Daten an Lieferanten oder Handelspartner weiter, die zur Erbringung ihrer Leistungen unbedingt erforderlich sind. Eine darüber hinausgehende Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht.

15. ZAHLUNGSZIEL
Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung in der vereinbarten Höhe zu leisten. Die Restzahlung ist nach Fertigstellung aller Arbeiten fällig. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat grundsätzlich durch Überweisung auf das Firmenkonto zu erfolgen. Im Falle des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Verzugszinsen sowie angemessene Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.

16. GEWÄHRLEISTUNG
Wurden die vom Mangel betroffenen Teile von jemand anderem als unserem Unternehmen verändert – ausgenommen in Fällen von Notreparaturen oder bei Verzug unseres Unternehmens mit der Verbesserung – erlöschen die Gewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber unserem Unternehmen. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt in Österreich bei beweglichen Sachen zwei Jahre und bei unbeweglichen Sachen drei Jahre. Die Frist beginnt mit der vollständigen Ablieferung der Leistung zu laufen. Für vom Kunden bereitgestellte Elektrogeräte oder sonstige, für den Einbau bestimmte Waren übernehmen wir keine Haftung, Gewährleistung oder Garantie. Handelt es sich beim zugrundeliegenden Geschäft um ein Unternehmergeschäft, gelten folgende Abweichungen zu den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen: Festgestellte oder feststellbare Mängel sind unserem Unternehmen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt eine solche Mängelrüge, können Gewährleistungsansprüche sowie die weiteren in § 377 UGB genannten Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.

17. HAFTUNG FÜR SCHÄDEN
Unser Unternehmen haftet nur für Schäden, die durch grobes Verschulden oder Vorsatz verursacht wurden. Termine für Austausch- oder Verbesserungsarbeiten werden im Einzelfall vereinbart. Ist der Kunde zu diesen Terminen nicht anwesend oder erschwert er durch eigenmächtiges Handeln die Durchführung der Arbeiten oder macht diese unmöglich, hat er für jeden weiteren erforderlichen Verbesserungsversuch ein angemessenes Entgelt zu leisten.

18. ABNAHME UND ÜBERGABE DER KÜCHE
Nach Abschluss der Montage erfolgt die Abnahme der Küche durch den Kunden. Die Abnahme hat unmittelbar nach Fertigstellung vor Ort zu erfolgen. Dazu wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, in dem der Zustand der Küche festgehalten wird. Etwaige Mängel oder Schäden sind bei der Abnahme ausdrücklich und vollständig im Abnahmeprotokoll zu vermerken. Später geltend gemachte, bei der Abnahme bereits erkennbare Mängel können nicht mehr berücksichtigt werden. Ist der Kunde bei der Abnahme unberechtigterweise nicht anwesend oder verweigert er diese ohne berechtigten Grund, gilt die Leistung mit dem Abschluss der Montage als abgenommen. In diesem Fall dient eine durch unsere Monteure erstellte Fotodokumentation als Nachweis der ordnungsgemäßen Übergabe. Mit der Abnahme gehen Nutzen und Gefahr sowie die Verantwortung für die Küche auf den Kunden über.

19. GERICHTSSTAND
Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, dem diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegen, wird das örtlich und sachlich zuständige Gericht am Sitz unseres Unternehmens als Gerichtsstand vereinbart. Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab: November 2025 (ersetzt Stand: Oktober 2019)

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DANKÜCHEN  D.Haring
Marktstraße 1
5110 Oberndorf
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