DAN D.Haring

AGB - DAN Küchen

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                          Allgemeine Geschäftsbedingungen
  1.   Geltungsbereich:
Die   nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen unserem Unternehmen   und dem Kunden.

    2.   Geistiges Eigentum:
Pläne, Skizzen und sonstige   technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster und Ähnliches bleiben geistiges Eigentum   unseres Unternehmens.        Bei ihrer Verwendung ohne   Zustimmung ist unser Unternehmen zur Geltendmachung einer Abstandszahlung von  20 Prozent  der Voranschlagssumme berechtigt.    

  3.   Kostenvoranschläge:
Einfache mündliche   Kostenschätzungen sind unverbindlich und unentgeltlich.  Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft um ein Verbrauchergeschäft     handelt und nichts anderes schriftlich   vereinbart wurde, ist ein Kostenvoranschlag schriftlich,  unverbindlich jedoch entgeltlich.   Dieses Entgelt wird bei Auftragserteilung von der Auftragssumme in Abzug gebracht.   

  4. Annahme   des Offertes:
Ein Vertrag kommt mit   Unterschrift  des Kaufvertrags durch   den Auftraggeber zustande.  Einvernehmlich als offen   vereinbarte Teile des Auftrages sind schriftlich festzulegen.  

  5.   Preisveränderung:
Die Preise unserer Angebote   sind aufgrund der aktuellen Atkionen und Materialkosten erstellt und   sind  daher bis zur   Auftragserteilung freibleibend.       Sollten sich die oben   angeführten Kosten ab diesem Zeitpunkt bis zum Zeitpunkt des Kaufes   verändern,  so gehen diese Veränderungen zu Gunsten oder   zu Lasten des Kunden.   

  6.   Rücktrittsrecht:
Ein Kunde kann bis zum   Zustandekommen eines Vertrages vom Vertrag zurücktreten. Die Produkte werden auftragsbezogen gefertigt.   Eine Rücknahme ist daher nicht   möglich, da es sich um maßgefertigte Einzelanfertigungen handelt.  Ein Storno oder ein Rücktritt   des Auftrages kann nur dann einvernehmlich vereinbart werden,  wenn der Auftrag noch nicht in   Produktion/Bestellung genommen wurde und dann nur unter  Abgeltung der bis zu diesem Zeitpunkt   angefallenen Kosten. Bei Rücktritt innerhalb 2  Wochen erlauben wir uns eine Bearbeitungs- und Planungspauschale von 500,- zu   verrechnen.   

  7.   Muster,Holzarten, Beschaffenheit der Materialien:
Muster von Holz, Stein und   anderen Materialien können lediglich die allgemeine Farbe und Struktur der Materialien wiedergeben –  ein Rechtsanspruch auf eine gewisse Farbe oder Struktur entsteht durch Präsentation eines   Musters nicht.  Abweichungen und Unterschiede   in Farbe, Maserung, Einsperrungen, Gefüge, Schattierungen etc. stellen  keine Mängel oder Reklamationsgründe dar, sondern sind in der Natur des Steines, Holzes etc.  gelegene Eigenschaften und dem  Kunden zumutbar.   

  8.   Maßangaben durch den Kunden:
Werden vom Kunden Pläne   beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder sofern nicht Natur Maß vereinbart worden   ist.  Erweist sich ein Plan, eine   Maßangabe oder Anweisung des Kunden als unrichtig,  so ist unser Unternehmen davon   sofort zu verständigen.   

  9. Montage:
Der Kunde hat die ungehinderte   Anlieferung der für die Montage erforderlichen Materialien und Geräte  zu gewährleisten sowie die zügige   Durchführung der Montagearbeiten zu ermöglichen.       Allfällig bauseits   beizustellende Vorrichtungen (z.B. Licht- und Kraftstrom, Mauerarbeiten, u.ä.) sind vom Kunden zeitgerecht   herzustellen. Elektro-  und   Wasserinstallationen sind in keinem Fall vom Auftrag umfasst und müssen anderweitig   seitens des Kunden in Auftrag gegeben werden.   Der Kunde hat diese Arbeiten   zu vergüten. Stehzeiten oder Kosten einer neuerlichen Anreise, welche nicht von unserem   Unternehmen zu verantworten sind, werden ebenfalls nach Regiestundensätzen unseres   Unternehmens sowie Reisezeiten verrechnet.  Branchenübliche Maß- u.   Genauigkeitstoleranzen gelten als vereinbart Ist ein Fixmontagetermin   eingeteilt ist dieser Bindend und kann vom Auftraggeber nur bis 10 Tage  vorher kostenfrei verschoben   oder abgesagt werden.  Gegebenenfalls wird eine  ortsübliche Aufwands- zuzüglich Ausfallspauschale verrechnet.   

  10.   Arbeitsplattenstöße:
Arbeitsplattenstöße werden   wasserfest verleimt. Trotzdem können sie bei längerer Feuchteeinwirkung aufquillen. Dieser Bereich muß stets trocken gehalten werden.  Keine Abtropfkörbe,   Kaffeemaschienen oder Blumentöpfe  in   diesem Bereich abstellen.  Für Wasserschäden besteht   keine Gewährleistung.  Unsere Arbeitsplatten bestehen   aus Spanplatte mit Schichtstoff belegt. Da der Hauptbestandteil Holz ist, ist geringfügiger Verzug nicht zu vermeiden. Bei Stoßverleimungen ergeben sich daher Höhendifferenzen. Dies stellt keinen Reklamationsgrund dar.   

  11.   Verkehr mit Dritten:
Erforderliche Bewilligungen Dritter,  Einholung von Genehmigungen   hat der Kunde auf  seine Kosten zu veranlassen.   


  12.   Liefertermine, Annahmeverzug, Lieferverzug:
Soweit nicht ausnahmsweise   Fixtermine vereinbart wurden, gelten die bedungenen Liefertermine  als voraussichtliche Termine. Dies gilt auch bei   Teillieferung. Durch Lieferverzug verursachte   Schadenersatzansprüche des Kunden können nur dann geltend gemacht  werden, falls bei unserem Unternehmen   zumindest grobes Verschulden vorlag.   

  13.   Eigentumsvorbehalt:
Alle gelieferten und   montierten Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung   Eigentum unseres   Unternehmens.    

  14.   Datenschutz:
Wir verwenden Ihre   personenbezogenen Daten (wie z.B. Name, Adresse, Telefon-/Handynummer,  E-Mail-Adresse, Faxnummer)   lediglich zur Auftragsabwicklung, damit wir die von Ihnen gewünschten Produkte und Dienstleistungen   bereitstellen können und Ihnen bei Bestellungen und evtl. nachträglichen   Reklamationen helfen können.  Wir teilen nur das Minimum an   personenbezogenen Daten, das unseren Lieferanten und Handelspartnern  ermöglicht, ihre Dienstleistungen für Sie   und uns zu erbringen. Wir verpflichten uns Ihre  personenbezogenen Daten nicht an Dritte   weiter zu geben.   

  15.   Zahlungsziel:
Bei Auftragserteilung ist eine   Anzahlung in vereinbarter Höhe fällig. Die Restzahlung ist nach   Fertigstellung aller Arbeiten fällig.  Sofern nicht anders               vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Die Zahlung hat grundsätzlich   durch Überweisung auf das Firmenkonto zu erfolgen.      Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges mit seinen vertraglichen Verpflichtungen unserem Unternehmen die zur zweckentsprechenden     Rechtsverfolgung notwendigen Verzugszinsen, Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.   

  16.   Gewährleistung:
Sind die vom Mangel   betroffenen Teile von jemand anderen als unserem Unternehmen verändert   worden es sei denn, bei   Notreparaturen oder bei Verzug unseres Unternehmens mit der Verbesserung,   so  sind die Ansprüche des Kunden   aus der Gewährleistung gegenüber unserem Unternehmen erloschen.       Die gesetzliche   Gewährleistungspflicht beträgt in Österreich bei beweglichen Sachen zwei  Jahre,  bei unbeweglichen Sachen drei Jahre. Die Gewährleistungsfrist  beginnt mit der vollständigen Ablieferung   der Leistung zu laufen.  Unser Unternehmen übernimmt   keine Haftung/Gewährleistung/Garantie für vom Kunden bereitgestellte  Elektrogeräte oder sonstige für den Einbau   bereitgestellten Waren.  Sofern es sich bei dem   zugrundeliegenden Geschäft um ein Unternehmergeschäft handelt, gelten  folgende Abweichungen gegenüber den   gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen:   Festgestellte oder feststellbare Mängel sind unverzüglich unserem Unternehmen schriftlich zu rügen,  andernfalls Gewährleistungs-  und die anderen in § 377 UGB genannten Ansprüche nicht mehr       geltend gemacht werden können.   

  17.   Haftung für Schäden:
Unser Unternehmen haftet nur   für Schäden, die durch grobes Verschulden oder Vorsatz entstanden  sind. Termine betreffend den   Austausch und die Verbesserung sind im Einzelfall zu vereinbaren.  Sollte der Kunde bei diesem   Termin dennoch nicht anwesend sein oder erschwert er durch  eigenmächtiges Handeln Verbesserung und Austausch bzw. macht dies unmöglich, so ist für jeden  weiteren Verbesserungsversuch vom Kunden   angemessenes Entgelt zu leisten.
 
  18.   Gerichtsstand:
Für Streitigkeiten aus dem   Vertragsverhältnis, dem diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegen, wird als Gerichtsstand das örtlich und sachlich zuständige Gericht für den Sitz  unseres Unternehmens  vereinbart. Bei Nichtigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden  Allgemeinen Geschäftsbedingungen behalten  alle anderen ihre Gültigkeit.   

Oktober, 2019

Gerne sind wir für Sie da
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